Bestandszählungen und Abweichungsgenehmigung
Physische Zähldifferenzen mit Nachweisen korrigieren.
Den Zählbereich sperren oder festlegen, die gezählte Menge erfassen und mit dem Systembestand abgleichen. Für jede Abweichung den Grund eingeben und gemäß Unternehmensrichtlinie eine Genehmigung einholen. Die Anpassung erst nach Prüfung der Bewertungs- und Buchhaltungsauswirkungen buchen.